Im wesentlichen unterscheiden wir nach Brandschutz.- und Rauchschutztüren mit und ohne Feststellanlage.
Diese werden von uns für Ihr spezielles Bauvorhaben/Renovierung und dem jeweiligen Anforderungsprofil genau für Sie ermittelt.
Nach der Vorstellung bei Ihnen vor Ort besprechen wir die genauen Anforderungsdetails.
Mit der Lieferung erfolgt die Montage und Inbetriebnahme durch uns.
Eine erste Bauabnahme durch uns wird dokumentiert.
Somit sind Sie ab Inbetriebnahme erfolgreich in diesem Bereich geschützt.
Die jährliche Wartung und Prüfung kann von uns übernommen werden, dies dient der Sicherung der Einsatzbereitschaft und ist in der DIN EN 16034, DIN 18093, DIN EN 14637 und 14677 sowie in den Richtlinien des DiBT verankert.

T30 Tür mit Rauchschutzdichtung im Neubau

GEZE Rauchschalter mit Feststellvorrichtung und Schließfolgeregler

Hekatron Rauchschaltzentrale mit Rauchschalter und Haftmagneten